Hi,
bin über SiN auf deinen Blog gestoßen (Blogeinnahmen-Bericht)…
Hier gibt es leider einen Fehler im Bericht. Der Gründerzuschuß beträgt 6 Monate lang Höhe des Arbeitslosengeldes, das einem zustehen würde + 300 Euro Zuschuss die für die KV gedacht ist. Im Anschluss sind weitere 9 Monate 300 Euro möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen stimmen.
Zudem muss man noch einen Anspruch von 150 Tage auf Arbeitslosengeld haben und man muss mind. 1 Tag es bezogen haben.
Hier steht alles:
->http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html
Da ich das diesen Monat genutzt habe weiß ich das.
Gruß
Robert